Regelwerk der Light-Division [LichtR]
Vorwort:
Dieses Regelwerk ist Grundbestandteil und regelt alle Eventualitäten, die als Grundregeln zu beachten sind.
Der Verfasser, also der Kommandant und seine Stellvertreter behalten sich das Recht vor, Paragraphen hinzuzufügen, abzuändern oder gänzlich zu löschen insofern damit der Frieden im Clan gewährleistet wird. Bei Verstoß gegen Paragraphen ist mit Konsequenzen zu rechnen, über dessen Höhe die Clanführung zu entscheiden hat.
Alle Rechte vorbehalten
Die Clanführung
[Stand 21.08.2022]
§ = Normale Paragraphen
!§ = Absolute Grundregeln, bei Bruch dieser man mit einem Kick zu rechnen hat!
§1: Gefechte die den Clan betreffen (Training, Festung, Vorstoß, Clanwar) unterliegen der aktuellen Fassung der Gefechtsnorm.
Abs. 1: Gefechtsleiter, deren Kampfoffiziere und Gruppenleiter sowie etwaige zur taktischen Tätigkeit ernannte Person haben die Befehlsgewalt, welcher sich ausnahmslos Unterzuordnen ist.
Abs. 2: In Gefechten die §1 entsprechen genießen Clanmitglieder absolutes Vorrecht auf Teilnahme vor Freunden, Partnerclanmitglieder oder anderer Legionäre.
Abs. 3: In Gefechten die §1 entsprechen herrscht Gefechtsruhe.
Abs. 4: Näheres Regelt die aktuelle Fassung der Gefechtsnorm.
§2: Einbringen in die Clangemeinschaft ist ausdrücklich erwünscht
Abs. 1: Damit ist insbesondere die Teilnahme an vom Clan organisierten Spielen wie Festungsgefechten, Trainings oder Clanwars gemeint.
Abs. 2: Der Teamspeakserver ist der Dreh- und Angelpunkt des Clanlebens. Jedes Mitglied unterliegt hierbei der groben TS-Pflicht, die besagt bei Spielaktivität ebenfalls im TS anwesend zu sein. Im Stubsen Channel anwesend sein genügt, um der TS-Pflicht nachzukommen.
Abs. 3: Regelmäßige Zugfahrten stärken den Zusammenhalt und gehören damit auch zum Clanleben.
Abs. 4: Verweigert sich ein Mitglied der Teilnahme an der Clangemeinschaft, ist die Clanleitung befähigt, dieses Mitglied aus der Gemeinschaft zu entfernen.
Abs. 5: Die Prime-Time des Clans verläuft täglich von 19.00 Uhr bis einschließlich 22.00 Uhr.
Abs. 6: Während der in §2 Abs. 5 genannten Prime-Time herrscht Beteiligungspflicht an Trainings, Festungen, Vorstößen und Clanwars wenn man online ist. Zulässige Fehlgründe sind hierbei unzureichende Fahrzeuganzahl des benötigten Tiers, schlechtes Internet/hoher Ping (durchgehend 300+) oder das befinden auf einer LAN-Party. Fehlgründe sind eigenverantwortlich aus dem Weg zu räumen (leveln, Internet-Upgrade, …) damit sich die Beteiligung auf das nötige Maß einpendeln kann.
§3: Es herrscht freie Meinungsäußerung
Abs. 1: Es herrscht auch das recht, die freie Meinung anderer nicht hören zu müssen.
Abs. 2: Dabei ist auf einen angemessenen Umgangston zu achten was insbesondere die exzessive Ausübung von Beleidigungen untersagt sollte ein Gesprächsteilnehmer damit Probleme haben.
Abs. 3: Nach außen hin (Clanextern) soll während der Ausübung der Meinungsfreiheit das Clanbild gewahrt werden, was extern lesbare Beleidigungen, Teambeschuss und Verarschen als No-Go gelten lässt.
§4: Jedes neue Mitglied im Clan hat eine Probezeit zu durchlaufen um festzustellen, ob wir zu ihm und umgekehrt passen.
Abs. 1: Die Umsetzung dessen liegt in den Händen der Rekrutierungsabteilung.
§5: Es herrscht Meldepflicht.
Abs. 1: Diese betrifft länger anhaltende Inaktivitäten (4 Wochen+) der Clanmitglieder, Veränderungen von Terminen oder Änderungen in clanentscheidendem Ausmaß.
Abs. 2: Damit auch in Abwesenheit der Clanleitung Probleme bekannt werden können, sollen Eindrücke etc. der Offiziere und Unteroffiziere an die Clanleitung weitergegeben werden.
Abs. 3: Speziell Änderungen an diesem Regelwerk müssen via LICHT INFORMATIONEN Gruppe gemeldet werden, wer sich nicht in dieser Gruppe befindet, ist selbst schuld.
Abs. 4: Wird die Meldeaufforderung nicht eingehalten wird die Clanleitung dementsprechende Mittel in die Wege leiten.
§6: Abstimmungen, Umfragen und Informationsbeschaffung aus der Mitgliederbasis.
Abs. 1: Bei oben genannten Tätigkeiten muss die Stimme des Mitglieds zweifelsfrei auf das Mitglied zurückgeführt werden können.
Abs. 2: Es ist je nur eine Stimme pro Umfrage anzugeben.
Abs. 3: Die Antworten sollen den Fragestellungen entsprechen und keine aus der Luft gegriffenen Fragen beantworten.
Abs. 4: Der Umfragesteller verpflichtet sich die Fragestellungen beantwortungsfähig zu definieren und Unstimmigkeiten der Umfrage in der Beschreibung vorher zu klären.
Abs. 5: Wenn Absätze 1 – 3 nicht erfüllt sind wird die abgegebene Stimme als ungültig gewertet.
§7: Mobile Kommunikation und Informationswiedergabe
Abs. 1: Der Clan unterhält 2 Telegram Gruppen.
Abs. 2: Die „LICHT INFORMATIONEN“ Gruppe gewährleistet der Mitgliederbasis weitestgehende Informationen die den Clan direkt betreffen.
Abs. 3: Die andere Gruppe ist freigestellt von jeglichen Regelungen und dient der gemeinschaftlichen Kommunikation
Abs. 4: Die Gruppe gemäß Abs. 2 darf nur Informationen ein Clanspiel betreffend, allgemeine Claninformationen und Clanorganisatorische Informationen enthalten. Untersagt sind jegliche Formen von Diskussionen, Spam, Kommentaren oder andere Texte, die die gesamte Clangemeinschaft im Allgemeinen nicht betreffen.
§8: Das Light-Team [-LT-], im weiteren „Zweitclan“ genannt
Abs. 1: Mitglieder des Zweitclans genießen in Festung, Vorstoß, im Teamspeak und bei Teamaktivitäten die gleichen Rechte, wie ein Mitglied im Hauptclan.
Abs. 2: Clanwars können nicht gemeinsam bestritten werden, da keine 2 Clans an einem Gefecht teilnehmen können
Abs. 3: Der Clan wird als Fun- und Community-Clan angesehen. Die grobe TS-Pflicht und Prime-Time Regelung entfällt (§2 Abs. 2 & 6).
Abs. 4: Die Aktivität der Mitglieder wird nicht geprüft, jedoch behält sich die Clanführung vor, Clanleichen zu entfernen. Eine Meldepflicht für längere Inaktivitäten entfällt (§5 Abs. 1), jedoch wird um Nachricht gebeten, um der fälschlichen Annahme „Clanleiche“ zu entgehen.
Abs. 5: Alle Paragraphen dieses Regelwerks, die nicht durch vorhergehende Absätze entfallen sind, finden auch beim Zweitclan Anwendung.
§9: Verhalten von Clanmitgliedern in Random-Gefechten
Abs. 1: Sollten Clanmitglieder einander im Random begegnen, ist ein „Nicht-Angriffs-Pakt“ das Standard-Verhalten
Abs. 2: Gegenseitiges Abknallen wie in Abs. 1 erwähnt hat nur unter Einverständnis beider Parteien zu erfolgen
Abs. 3: Rausschieben von Randoms, Blockieren oder ähnliches, was zu einem Bann führen kann, ist untersagt
Abs. 4: Allgemein wünschen wir uns einen humanen Umgang untereinander, sollten wir uns in Randoms begegnen
!§ 1: Es sind die Regeln des Spieleherstellers einzuhalten.
Abs. 1: Dies betrifft insbesondere Hacks, Cheats (dessen Herkunft stets unklar ist…) wie auch illegale Mods.
Abs. 2: Teambeschuss ist auch eine Regel, liegt jedoch im Toleranzbereich.
!§ 2: Meuterei (Entmachtung der Clanführung) wird nicht geduldet.
Abs. 1: Auch beim Ansatz zur Meuterei werden, insofern enttarnt, alle Mittel in die Wege geleitet, dies zu unterbinden.
Abs. 2: Meuterei bedeutet nicht, seine Meinung offen kundzutun oder der Clanführung zu widersprechen.